Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf abgemildert werden kann. Eine Ernährungstherapie ist eine ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung.
In der Regel beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten, d.h. die Beratungen werden von den Kassen nach § 43 SGB V unterstützt.
Die Erstattungshöhe ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich.
Mein Leistungsspektrum umfasst folgende Krankheitsbilder / Indikationen:
- Übergewicht und Untergewicht
- Diabetes mellitus Typ II
- Fettstoffwechselstörungen (z.B. erhöhte Cholesterin- und/oder Triglyceridwerte)
- Gicht
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Lactose-, Fructoseintoleranz)
- Magen- und Darmerkrankungen wie z.B. Zöliakie, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
- Osteoporose, rheumatische Erkrankungen
- Bluthochdruck
Hier können Sie vorab ein Formular für den behandelnden Arzt zur Bescheinigung Ihrer Erkrankung bzw. Indikation herunterladen.